1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
VGH München: Ausnahmen vom strengen Artenschutz bei Fischottern nach § 3 AAV, Allgemeinverfügung der höheren Naturschutzbehörde mit Gebiets- und Höchstzahlfestlegungen in der Oberpfalz, die selbst noch keine Ausnahme erlaubt (§ 3 Abs. 3 Satz 1 AAV), Eilrechtsschutz, insbesondere Antragsbefugnis einer Umweltvereinigung, Tatbestandswirkung derartiger Allgemeinverfügungen und daraus folgende Bindung bei Folgeverwaltungsakten nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für Gerichte, die Folgeverwaltungsakte überprüfen, erfolglose Beschwerde gegen stattgebenden verwaltungsgerichtlichen Beschluss
Beschluss vom 29.07.2025 – 14 CS 25.760